Kürzung der Gewerbemiete bei staatlich angeordneter Geschäftsschließung auch ohne Existenzgefährdung des Mieters

Update: Der Bundesgerichtshof hat die pauschale Halbierung der Miete, wie sie das Kammergericht hier vorgenommen hat, nicht übernommen. Nach BGH, Urteil vom 12.01.2022 – XII ZR 8/21, ist eine Anpassung nach § 313 BGB zwar möglich, erfordert aber eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (Umsatzrückgang, staatliche Hilfen, Versicherungsleistungen). Einzelheiten im Beitrag Gewerbemiete bei behördlicher Schließung.

Rechtsstand: 27. September 2026

In seinem Urteil vom 01.04.2021 hat das Kammergericht Berlin (8 U 1099/20) entschieden, dass der Mieter bei einer staatlich angeordneten Geschäftsschließung aufgrund der Corona-Pandemie die Gewerbemiete wegen Störung der Geschäftsgrundlage auf die Hälfte herabsetzen kann, selbst wenn der Mieter durch die Schließung nicht in seiner Existenz bedroht ist. Bei längeren Schließungen greift insoweit eine Vermutungsregel. 

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Corona-Tests im Unternehmen: Dürfen Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen?

Historischer Beitrag – Rechtslage 2020/21: Dieser Beitrag gibt die Rechtslage während der Corona-Pandemie wieder. Die zugrunde liegenden Sonderregelungen sind inzwischen ausgelaufen; die Ausführungen sind daher nicht mehr aktuell und dienen nur noch der Dokumentation. Bei Fragen zur heutigen Rechtslage sprechen Sie mich gerne an.

1. Bundesrechtliche Bestimmungen

Aufgrund der nach wie vor steigenden Infektionszahlen haben die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer mit Bund-Länder-Beschluss zur Eindämmung des Corona-Virus vom 22.03.2021 festgestellt, dass eine Teststrategie in allen Unternehmen notwendig sei. Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen zunächst auf Basis einer rein freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft angehalten werden, allen Arbeitnehmern, die nicht im Homeoffice arbeiten, einen Corona-Test „anzubieten“.

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