Investoren an einer GmbH beteiligen: Möglichkeiten, Vertragsgestaltung und rechtliche Grundlagen

Für viele Start-ups und junge Unternehmen stellt sich früher oder später die Frage, wie zusätzliches Kapital für Wachstum, Produktentwicklung oder Markteintritt beschafft werden kann. Eine häufig gewählte Lösung besteht darin, Investoren an der GmbH zu beteiligen. Dabei stellen Investoren Kapital zur Verfügung und erhalten im Gegenzug eine Beteiligung am Unternehmen oder eine wirtschaftliche Beteiligung am Erfolg der Gesellschaft.

Die Beteiligung von Investoren ist rechtlich komplex und erfordert eine sorgfältige Gestaltung der zugrunde liegenden Verträge. Maßgeblich sind insbesondere die Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie teilweise auch kapitalmarktrechtliche Regelungen.

Der folgende Beitrag erläutert im Frage-und-Antwort-Stil die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung von Investoren an einer GmbH und zeigt auf, welche Beteiligungsmodelle in der Praxis häufig genutzt werden.

1. Warum beteiligen Start-ups und Unternehmen Investoren an einer GmbH?

Die Aufnahme von Investoren dient in erster Linie der Finanzierung des Unternehmenswachstums. Gerade in der frühen Phase eines Unternehmens stehen häufig erhebliche Investitionen an, beispielsweise für Produktentwicklung, Marketing oder den Aufbau von Personalstrukturen.

Viele junge Unternehmen verfügen jedoch noch nicht über ausreichende Einnahmen, um diese Investitionen selbst zu finanzieren. In solchen Fällen kann externes Kapital erforderlich sein.

Investoren stellen Kapital zur Verfügung und erhalten im Gegenzug eine Beteiligung an der Gesellschaft oder an deren wirtschaftlichem Erfolg. Neben der Finanzierung bringen viele Investoren auch strategisches Know-how, Kontakte oder unternehmerische Erfahrung in das Unternehmen ein.

2. Welche Arten von Investoren gibt es?

Investoren können aus unterschiedlichen Bereichen stammen und verfolgen häufig unterschiedliche Ziele.

Zu den typischen Investoren gehören beispielsweise Business Angels, die häufig in einer frühen Phase eines Unternehmens investieren und neben Kapital auch unternehmerische Erfahrung einbringen. Darüber hinaus spielen Venture-Capital-Gesellschaften eine wichtige Rolle, insbesondere bei wachstumsstarken Start-ups.

Auch strategische Investoren, etwa größere Unternehmen aus derselben Branche, beteiligen sich teilweise an jungen Unternehmen, um technologische Entwicklungen zu fördern oder neue Geschäftsfelder zu erschließen.

Die Interessen dieser Investoren unterscheiden sich teilweise erheblich, was sich auch auf die Gestaltung der Beteiligungsverträge auswirkt.

3. Welche Beteiligungsformen sind bei einer GmbH möglich?

Die Beteiligung eines Investors kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Die klassische Form ist die Beteiligung am Stammkapital der GmbH durch den Erwerb von Geschäftsanteilen.

Der Investor erhält dabei einen Anteil am Stammkapital der Gesellschaft und wird damit Gesellschafter. Diese Beteiligung erfolgt entweder durch den Erwerb bestehender Geschäftsanteile von bisherigen Gesellschaftern oder durch eine Kapitalerhöhung nach den Vorschriften der §§ 55 ff. GmbHG.

Neben dieser klassischen Beteiligung existieren auch alternative Modelle, etwa sogenannte stille Beteiligungen oder partiarische Darlehen. Diese Modelle ermöglichen eine wirtschaftliche Beteiligung am Erfolg des Unternehmens, ohne dass der Investor unmittelbar Gesellschafter wird.

Welche Beteiligungsform geeignet ist, hängt von den wirtschaftlichen Zielen der Beteiligten und der Struktur des Unternehmens ab.

4. Wie funktioniert eine Kapitalerhöhung bei der GmbH?

Eine häufig genutzte Methode zur Aufnahme eines Investors besteht in einer Kapitalerhöhung der GmbH. Dabei wird das Stammkapital der Gesellschaft erhöht, und der Investor übernimmt die neu geschaffenen Geschäftsanteile.

Die Kapitalerhöhung erfordert einen Gesellschafterbeschluss, der nach § 53 GmbHG notariell beurkundet werden muss. Die neuen Geschäftsanteile werden anschließend vom Investor übernommen, der die entsprechenden Einlagen in die Gesellschaft einzahlt.

Die Kapitalerhöhung wird erst wirksam, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist. Erst mit dieser Eintragung erhöht sich das Stammkapital der Gesellschaft rechtlich.

Dieses Verfahren führt dazu, dass der Investor unmittelbar Gesellschafter der GmbH wird.

5. Welche Rechte erhalten Investoren in der GmbH?

Investoren, die Geschäftsanteile erwerben, erhalten grundsätzlich die gleichen gesellschaftsrechtlichen Rechte wie andere Gesellschafter.

Zu den wichtigsten Rechten gehören insbesondere das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung nach § 47 GmbHG sowie Informationsrechte nach § 51a GmbHG.

In der Praxis verlangen Investoren jedoch häufig zusätzliche Rechte, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise besondere Zustimmungserfordernisse für wichtige Unternehmensentscheidungen oder sogenannte Veto-Rechte.

Auch Regelungen zur Verwässerung von Beteiligungen oder besondere Informationsrechte werden häufig vereinbart.

6. Welche Bedeutung haben Beteiligungsverträge?

Neben dem Gesellschaftsvertrag spielt der Beteiligungsvertrag eine zentrale Rolle bei der Investorenbeteiligung. In diesem Vertrag werden die wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen der Beteiligung geregelt.

Der Beteiligungsvertrag enthält häufig Regelungen über die Höhe der Beteiligung, die Bewertung des Unternehmens sowie über zukünftige Finanzierungsschritte.

Darüber hinaus werden häufig besondere Rechte des Investors vereinbart, etwa Informationsrechte, Mitspracherechte bei wichtigen Entscheidungen oder Regelungen über den Verkauf von Geschäftsanteilen.

Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist entscheidend, um spätere Konflikte zu vermeiden.

7. Was sind typische Investorenrechte in Beteiligungsverträgen?

Investoren verlangen häufig besondere Schutzrechte, um ihre Investition abzusichern.

Dazu gehören beispielsweise sogenannte Liquidationspräferenzen, die sicherstellen sollen, dass Investoren im Fall eines Unternehmensverkaufs oder einer Liquidation bevorzugt am Erlös beteiligt werden.

Auch sogenannte Tag-along- und Drag-along-Regelungen sind verbreitet. Diese Regelungen betreffen den Verkauf von Geschäftsanteilen und sollen sicherstellen, dass Investoren bei einem Unternehmensverkauf angemessen beteiligt werden.

Darüber hinaus werden häufig Vesting-Regelungen vereinbart, insbesondere wenn Gründer weiterhin aktiv im Unternehmen tätig sind.

8. Welche Risiken bestehen bei der Beteiligung von Investoren?

Die Aufnahme von Investoren bringt nicht nur Kapital, sondern auch neue Einflussmöglichkeiten auf die Unternehmensführung.

Gründer müssen damit rechnen, dass Investoren bestimmte Mitspracherechte verlangen. In manchen Fällen können Investoren sogar entscheidenden Einfluss auf strategische Entscheidungen nehmen.

Auch die Verwässerung der eigenen Beteiligung kann ein Risiko darstellen. Wenn weitere Finanzierungsrunden stattfinden, kann sich der prozentuale Anteil der Gründer am Unternehmen verringern.

Eine sorgfältige rechtliche Gestaltung der Beteiligungsstruktur ist daher besonders wichtig.

9. Welche Rolle spielt der Gesellschaftsvertrag bei Investorenbeteiligungen?

Der Gesellschaftsvertrag muss häufig angepasst werden, wenn ein Investor in eine GmbH eintritt. Viele Investoren verlangen Änderungen der gesellschaftsrechtlichen Struktur, um ihre Interessen zu schützen.

Solche Änderungen können etwa besondere Mehrheitsregelungen, Zustimmungserfordernisse oder zusätzliche Kontrollrechte betreffen.

Da Änderungen des Gesellschaftsvertrags nach § 53 GmbHG notariell beurkundet werden müssen, ist auch hier eine sorgfältige Vorbereitung erforderlich.

10. Wie kann ein Rechtsanwalt bei der Beteiligung von Investoren helfen?

Die Beteiligung von Investoren an einer GmbH ist rechtlich und wirtschaftlich komplex. Fehler bei der Vertragsgestaltung können langfristige Auswirkungen auf die Struktur und Kontrolle des Unternehmens haben.

Ein auf Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Gründer bei der Vorbereitung von Finanzierungsrunden beraten und die rechtlichen Auswirkungen verschiedener Beteiligungsmodelle erläutern.

Darüber hinaus unterstützt ein Anwalt bei der Gestaltung von Beteiligungsverträgen und bei der Anpassung des Gesellschaftsvertrags. Ziel ist es, eine ausgewogene Struktur zu schaffen, die sowohl die Interessen der Gründer als auch die der Investoren berücksichtigt.

Gerade bei größeren Finanzierungsrunden ist eine rechtliche Begleitung nahezu unverzichtbar.

Gesellschafterstreit in der GmbH: Ursachen, rechtliche Möglichkeiten und Lösungen

Konflikte zwischen Gesellschaftern gehören zu den häufigsten Problemen in Kapitalgesellschaften. Gerade bei jungen Unternehmen oder Start-ups entstehen Meinungsverschiedenheiten häufig dann, wenn sich wirtschaftliche Erwartungen der Beteiligten unterschiedlich entwickeln oder strategische Entscheidungen getroffen werden müssen. Ein solcher Konflikt kann nicht nur die Zusammenarbeit der Gesellschafter erheblich belasten, sondern auch den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Das deutsche Gesellschaftsrecht enthält verschiedene Instrumente, um Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern zu lösen. Maßgeblich sind insbesondere die Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie ergänzend Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Handelsgesetzbuchs (HGB). Darüber hinaus spielt der Gesellschaftsvertrag eine zentrale Rolle, da viele Konfliktlösungsmechanismen bereits dort geregelt werden können.

Der folgende Beitrag erläutert im Frage-und-Antwort-Stil, welche Ursachen Gesellschafterstreitigkeiten typischerweise haben, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen und welche Maßnahmen zur Lösung solcher Konflikte in Betracht kommen.

1. Was versteht man unter einem Gesellschafterstreit in der GmbH?

Von einem Gesellschafterstreit spricht man, wenn zwischen den Gesellschaftern einer Gesellschaft grundlegende Meinungsverschiedenheiten über die Führung oder Ausrichtung des Unternehmens entstehen. Solche Konflikte können unterschiedliche Ursachen haben und reichen von einfachen Meinungsverschiedenheiten bis hin zu tiefgreifenden Zerwürfnissen zwischen den Beteiligten.

Gesellschafterstreitigkeiten können sich beispielsweise auf strategische Entscheidungen, die Verteilung von Gewinnen oder die Geschäftsführung der Gesellschaft beziehen. Häufig treten Konflikte auch dann auf, wenn sich das persönliche Verhältnis zwischen den Gesellschaftern verschlechtert oder wirtschaftliche Interessen auseinandergehen.

Rechtlich relevant wird ein Gesellschafterstreit insbesondere dann, wenn Entscheidungen der Gesellschaft blockiert werden oder einzelne Gesellschafter ihre gesellschaftsrechtlichen Pflichten verletzen.

2. Welche Ursachen haben Gesellschafterstreitigkeiten typischerweise?

Gesellschafterkonflikte entstehen häufig aus einer Kombination wirtschaftlicher, persönlicher und rechtlicher Faktoren. Besonders häufig treten Streitigkeiten auf, wenn die Rollen der Gesellschafter im Unternehmen nicht klar definiert sind oder wenn unterschiedliche Vorstellungen über die zukünftige Entwicklung des Unternehmens bestehen.

Ein häufiger Streitpunkt betrifft beispielsweise die Geschäftsführung der Gesellschaft. Wenn ein Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist, können Interessenkonflikte zwischen seiner Organstellung und seiner Stellung als Gesellschafter entstehen.

Auch Fragen der Gewinnverteilung oder der Finanzierung des Unternehmens führen regelmäßig zu Konflikten. Unterschiedliche Risikobereitschaft oder unterschiedliche Erwartungen an die Unternehmensentwicklung können ebenfalls Spannungen zwischen Gesellschaftern verursachen.

In vielen Fällen lassen sich Konflikte auf unzureichend ausgestaltete Gesellschaftsverträge zurückführen.

3. Welche Rolle spielt der Gesellschaftsvertrag bei Gesellschafterstreitigkeiten?

Der Gesellschaftsvertrag ist das zentrale Regelwerk der GmbH. Er bestimmt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die organisatorische Struktur der Gesellschaft.

Viele Konflikte lassen sich vermeiden oder zumindest leichter lösen, wenn der Gesellschaftsvertrag klare Regelungen zu zentralen Fragen enthält. Dazu gehören beispielsweise Bestimmungen zur Beschlussfassung, zu Stimmrechten oder zur Veräußerung von Geschäftsanteilen.

Auch sogenannte Konfliktlösungsmechanismen können bereits im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden. Dazu gehören etwa Mediationsklauseln oder Schiedsgerichtsklauseln.

Fehlen solche Regelungen, müssen Konflikte häufig auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften des GmbHG oder durch gerichtliche Verfahren gelöst werden.

4. Welche Rechte haben Gesellschafter in der GmbH?

Gesellschafter einer GmbH verfügen über verschiedene gesetzliche Rechte, die ihnen eine Beteiligung an der Unternehmensführung ermöglichen.

Ein zentrales Recht ist das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung, das sich aus § 47 GmbHG ergibt. Über dieses Stimmrecht können Gesellschafter an wichtigen Entscheidungen der Gesellschaft mitwirken.

Darüber hinaus haben Gesellschafter Informations- und Kontrollrechte. Nach § 51a GmbHG können sie von der Geschäftsführung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen und Einsicht in Bücher und Unterlagen nehmen.

Diese Rechte dienen dazu, Transparenz innerhalb der Gesellschaft zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern.

5. Was passiert bei einer Blockade in der Gesellschafterversammlung?

Ein häufiges Problem in Gesellschafterstreitigkeiten ist die sogenannte Pattsituation. Diese entsteht typischerweise dann, wenn zwei Gesellschafter jeweils über gleich große Beteiligungen verfügen und sich nicht auf eine gemeinsame Entscheidung einigen können.

In solchen Fällen können wichtige Entscheidungen der Gesellschaft blockiert werden. Die Gesellschaft ist dann unter Umständen handlungsunfähig.

Eine Lösung kann darin bestehen, im Gesellschaftsvertrag besondere Regelungen vorzusehen, etwa Stichentscheide, Schlichtungsverfahren oder besondere Mehrheitsregeln.

Fehlen solche Regelungen, kann im Extremfall ein gerichtliches Verfahren notwendig werden.

6. Wann kann ein Gesellschafter ausgeschlossen werden?

In besonders schwerwiegenden Konflikten kann der Ausschluss eines Gesellschafters in Betracht kommen. Ein solcher Ausschluss ist jedoch nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich.

Das GmbHG enthält keine ausdrückliche Regelung zum Gesellschafterausschluss. Die Rechtsprechung erkennt jedoch an, dass ein Ausschluss aus wichtigem Grund zulässig sein kann.

Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Gesellschafter schwerwiegend gegen seine gesellschaftsrechtlichen Pflichten verstößt oder das Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschaftern nachhaltig zerstört ist.

Der Ausschluss erfolgt regelmäßig durch eine Ausschlussklage vor dem zuständigen Gericht.

7. Welche Möglichkeiten gibt es zur Lösung eines Gesellschafterstreits?

Die Lösung eines Gesellschafterstreits hängt stark von den konkreten Umständen des jeweiligen Falls ab.

In vielen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung erreicht werden. Hier kommen beispielsweise Verhandlungen zwischen den Gesellschaftern oder Mediationsverfahren in Betracht.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass ein Gesellschafter seine Geschäftsanteile an die anderen Gesellschafter oder an Dritte verkauft.

Wenn eine Einigung nicht möglich ist, kann auch eine gerichtliche Klärung erforderlich sein. Dazu gehören beispielsweise Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse oder Ausschlussklagen.

8. Welche Rolle spielt das Gericht bei Gesellschafterkonflikten?

Gerichte spielen vor allem dann eine Rolle, wenn Gesellschafter ihre Rechte gerichtlich durchsetzen müssen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Gesellschafter einen Beschluss der Gesellschafterversammlung anfechten möchte.

Auch bei schwerwiegenden Konflikten, etwa beim Ausschluss eines Gesellschafters oder bei der Auflösung der Gesellschaft, sind gerichtliche Verfahren häufig unvermeidbar.

Gerichtliche Auseinandersetzungen können jedoch langwierig und kostspielig sein. Deshalb wird häufig versucht, Konflikte zunächst außergerichtlich zu lösen.

9. Wie lassen sich Gesellschafterstreitigkeiten vermeiden?

Viele Gesellschafterstreitigkeiten lassen sich durch eine sorgfältige Gestaltung des Gesellschaftsvertrags vermeiden.

Wichtig ist insbesondere, klare Regelungen zu zentralen Fragen der Unternehmensführung zu treffen. Dazu gehören etwa Bestimmungen über Mehrheiten bei Gesellschafterbeschlüssen oder Regelungen zum Ausscheiden von Gesellschaftern.

Auch sogenannte Vesting-Regelungen, Vorkaufsrechte oder Abfindungsklauseln können dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden oder zu entschärfen.

Darüber hinaus ist eine offene Kommunikation zwischen den Gesellschaftern ein wichtiger Faktor für eine langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit.

10. Wie kann ein Rechtsanwalt bei Gesellschafterstreitigkeiten helfen?

Gesellschafterstreitigkeiten sind häufig komplex und können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dazu beitragen, Konflikte zu lösen und Eskalationen zu vermeiden.

Ein auf Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann zunächst prüfen, welche Rechte und Pflichten die beteiligten Gesellschafter haben. Auf dieser Grundlage lassen sich mögliche Lösungsstrategien entwickeln.

Der Anwalt kann außerdem bei Verhandlungen zwischen den Gesellschaftern unterstützen oder eine Mediation begleiten. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, übernimmt er die rechtliche Vertretung der Beteiligten.

Darüber hinaus kann ein Rechtsanwalt bereits bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags helfen, um zukünftige Konflikte möglichst zu vermeiden.

Geschäftsführerhaftung in der GmbH: Wann Geschäftsführer persönlich haften

Die Position des Geschäftsführers einer GmbH ist mit weitreichenden Befugnissen verbunden. Gleichzeitig trägt der Geschäftsführer eine erhebliche rechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung der Gesellschaft. Während Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Einlage haften, kann ein Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen persönlich mit seinem Privatvermögen in Anspruch genommen werden.

Viele Gründer gehen davon aus, dass die Haftungsbeschränkung der GmbH automatisch auch für den Geschäftsführer gilt. Diese Annahme ist jedoch unzutreffend. Das deutsche Recht sieht eine Vielzahl von Situationen vor, in denen Geschäftsführer persönlich haften können. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), der Insolvenzordnung (InsO), der Abgabenordnung (AO), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie aus verschiedenen strafrechtlichen Vorschriften.

Der folgende Artikel erläutert die wichtigsten Grundlagen der Geschäftsführerhaftung und zeigt auf, in welchen Fällen persönliche Haftungsrisiken entstehen können.

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GmbH gründen: Ablauf, Voraussetzungen und gesetzliche Grundlagen – der vollständige Leitfaden für Gründer

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört zu den beliebtesten Rechtsformen für Unternehmensgründungen in Deutschland. Insbesondere Gründer, Start-ups und wachstumsorientierte Unternehmen entscheiden sich häufig für diese Rechtsform, weil sie eine klare Organisationsstruktur bietet und die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

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Kettenbefristung vor dem Bundesarbeitsgericht – Wann wird eine Befristung rechtsmissbräuchlich? (BAG 7 AZR 443/09)

Befristete Arbeitsverträge sind in vielen Branchen weit verbreitet. Besonders problematisch wird es jedoch, wenn Arbeitnehmer über viele Jahre hinweg immer wieder befristet beschäftigt werden. Wann liegt eine zulässige Sachgrundbefristung vor – und wann handelt es sich um einen Rechtsmissbrauch? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 18.07.2012 (7 AZR 443/09) näher präzisiert.

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Befristeter Arbeitsvertrag – Wann ist eine Befristung unwirksam?

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist im Arbeitsrecht weit verbreitet. Viele Arbeitnehmer gehen selbstverständlich davon aus, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Zeit endet. In der Praxis ist jedoch überraschend häufig gerade die Befristung rechtlich angreifbar. Fehler bei der Vertragsgestaltung, unzulässige Verlängerungen oder formale Mängel führen dazu, dass aus einem scheinbar befristeten Vertrag ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird. Die zentrale Frage lautet daher: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Befristung unwirksam?

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Bundesarbeitsgericht konkretisiert die Darlegungspflichten (BAG 2 AZR 400/08)

Krankheitsbedingte Kündigungen zählen zu den schwierigsten Konstellationen im Kündigungsschutzrecht. Eine zentrale Rolle spielt dabei das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 10.12.2009 – 2 AZR 400/08 klargestellt, welche Bedeutung das BEM im Kündigungsschutzprozess tatsächlich hat und wie sich ein unterlassenes BEM auf die Darlegungslast des Arbeitgebers auswirkt.

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Pflicht, Mythos oder Kündigungsvoraussetzung?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist in der Praxis eines der am meisten missverstandenen Instrumente des Arbeitsrechts. Während Arbeitgeber es häufig als formelle Pflicht sehen, betrachten Arbeitnehmer es nicht selten mit Skepsis. Spätestens wenn eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, stellt sich die Frage, ob zuvor ein BEM hätte durchgeführt werden müssen und welche Konsequenzen ein Unterlassen hat.

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Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen – Das BAG präzisiert die Anforderungen

Kurze Einordnung der Entscheidung

Mit Urteil vom 13.12.2018 (Az. 2 AZR 755/13) hat das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an krankheitsbedingte Kündigungen bei häufigen Kurzerkrankungen weiter präzisiert. Das Urteil ist hochrelevant, da es die Rolle der Prognose und die Bedeutung des BEM nochmals konkretisiert.

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Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen – wann ist sie rechtlich zulässig?

Häufige, jeweils kurzzeitige Erkrankungen sind ein klassischer Konfliktpunkt im Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer erleben Kündigungen oft als ungerecht, Arbeitgeber sehen sich durch stetige Ausfälle erheblich belastet. Dieser Artikel beantwortet die zentralen Fragen zur krankheitsbedingten Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen.

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