In seinem Urteil vom 13.04.2022 (OLG Dresden, 5 U 1973/20) hat das Oberlandesgericht Dresden eine Klausel eines Prämiensparvertrags, die die Festlegung der variablen Verzinsung einem Aushang überlässt (Zinsanpassungsklausel), mangels Transparenz für unwirksam erklärt. Die durch die Unwirksamkeit entstandene Vertragslücke hat das Gericht durch Rückgriff auf einen Referenzzins geschlossen. Darüberhinausgehende Zinsansprüche eines Sparkassenkunden wies das Gericht allerdings zurück.
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Reiserecht: Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises trotz Insolvenz
Die Klage von Fluggästen gegen ein insolventes Flugunternehmen auf Rückerstattung des Ticketpreises ist auch dann noch zulässig ist, wenn die Annullierung des Flugs nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt zuletzt entschieden mit der Begründung, dass solche Rückzahlungsansprüche als „Masseforderungen“ vorrangig vor bloßen Insolvenzforderungen zu befriedigen sind (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.11.2020 – 31 C 2352/20 (15).
Weiter LesenCovid-19 Überbrückungshilfe II: Antragstellung leicht gemacht.
Durch Auflagen und Schließungen aufgrund der Covid-19 Pandemie mussten viele Branchen Umsatzeinbußen hinnehmen. Um diese auffangen und teilweise kompensieren zu können, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Überbrückungshilfe zur Verfügung gestellt. Sie ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand und hat ein Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro.
Weiter LesenCovid-19: Rückerstattungsansprüche bei Reisen
I. Rückerstattungsanspruch bei Stornierung durch den Reiseveranstalter
Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, haben einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Reisepreises, wenn der Reiseveranstalter die Reise aufgrund der Covid-19 Pandemie storniert. Anspruchsgrundlage hierfür ist § 651h BGB.
Weiter LesenLockerung des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts sowie zivilrechtliche Änderungen aufgrund der Covid-19-Pandemie
Am 25.03.2020 hat der Bundestag den nur kurz zuvor am 16. März angekündigten Entwurf des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 27. März zugestimmt und noch am gleichen Tag ist es im Bundesgesetzblatt verkündet worden und in Kraft getreten.
Weiter LesenVerbot doppelseitiger Treuhand bei Abfindungszahlungen
Einigen sich die Parteien eines Arbeitsvertrages auf eine Abfindungszahlung, so ist es sowohl dem Rechtsanwalt des Arbeitnehmers als auch der rechtlichen Vertretung des Arbeitgebers untersagt, diese Entlassungsentschädigung treuhänderisch zu verwahren und zu verwalten (Verbot der doppelseitigen Treuhand).
Weiter LesenGmbH-Gründung
Vor- und Nachteile gegenüber anderen Gesellschaftsformen
Gemäß § 13 Abs. 1 GmbHG ist eine GmbH eine juristische Person. Sie beruht als Kapitalgesellschaft auf einem Gesellschaftsvertrag und dient der Verfolgung eines gemeinsamen – in der Regel wirtschaftlichen – Zweckes der Mitglieder. Eine GmbH kann auch von einer einzigen Person gegründet werden (Einpersonen-GmbH).
Eine Unterform der GmbH bildet die Unternehmensgesellschaft (UG).
I. Vor- und Nachteile gegenüber Personengesellschaften.
Weiter LesenDer Betriebsrat
Das Betriebsverfassungsgesetz gewährleistet, dass Arbeitnehmer gegenüber Unternehmen Mitbestimmungsrechte geltend machen können. Vertreten werden die Arbeitnehmer in diesen Fällen durch den Betriebsrat.
Weiter LesenHomeoffice im Arbeitsvertrag
Der Telearbeitsvertrag
Das Arbeiten von zu Hause aus im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gewinnt im Rahmen der Covid-19 Pandemie in vielen Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Die vertraglichen Regelungen hierzu finden sich jedoch in den wenigsten Arbeitsverträgen wieder, obwohl gerade bei Homeoffice-Arbeitsplätzen zahlreiche wichtige Besonderheiten zu beachten sind.
Weiter lesenArbeitsrechtliche Konsequenzen bei Unternehmensveräußerung und Betriebsübernahme
Gemäß § 613 a BGB tritt der Erwerber eines Unternehmens in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Darüber hinaus gilt, dass Erwerber und Veräußerer als Gesamtschuldner für Verpflichtungen haften, die vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach dem Übernahmezeitpunkt fällig werden.
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