BGH, Versäumnisurteil vom 08.07.2026 – IV ZR 256/25
Der Bundesgerichtshof hat eine für die Nachlassplanung wichtige Frage geklärt: Darf ein Vertragserbe auch dann noch darauf vertrauen, den Erblasser zu beerben, wenn sich dieser im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten hat – es aber nie ausgeübt hat? Die Antwort des BGH lautet: Ja. Für die Praxis der Vermögensnachfolge hat diese Entscheidung erhebliche Bedeutung. Ich stelle sie Ihnen nachfolgend vor und erläutere, was daraus für Ihre eigene Gestaltung folgt.
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