Wie erben Stiefkinder (und wie nicht)?

Das Modell der Patchwork-Familie, in der Ehepartner sowohl mit den eigenen Kindern als auch mit den Kindern des (neuen) Partners, den Stiefkindern, unter einem Dach leben, ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet und zur Normalität geworden.

Im alltäglichen Zusammenleben spielen die Verwandtschaftsverhältnisse dabei keine Rolle. Das ändert sich dramatisch, wenn ein Erbfall eintritt. Denn in Patchwork-Familien gelten für leibliche Kinder und Stiefkinder völlig unterschiedliche Erbregelungen.

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Das privatschriftliche Testament – die bessere Alternative?

Wie regle ich meinen Nachlass? Reicht ein privatschriftliches Testament oder brauche ich ein notarielles Testament? Was kostet das? Und welche Alternativen gibt es, mein Erbe zu regeln?

Diese und viele weitere Fragen stellt sich jeder, der sich damit auseinandersetzt, seinen Nachlass zu regeln. Die typisch juristische Antwort darauf lautet: „Es kommt darauf an“.  Denn tatsächlich hängt es von zahlreichen Faktoren ab, wie und in welcher Form ich meinen Nachlass am besten regle. 

Der nachfolgende Artikel soll einen Überblick über die einzelnen Möglichkeiten der Nachlassregelung sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile der einzelnen Bestimmungen geben.

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Vollmachten und Verträge – privat und geschäftlich vorgesorgt?

Patientenverfügung, Testament, Vertretungsvollmachten – über diese Themen macht man sich erst Gedanken, wenn man mal älter ist. Oder?

Niemand spricht gern darüber, was passieren soll, wenn man plötzlich einer schweren Krankheit erliegt oder einen Verkehrsunfall hat, der schwerwiegende, vielleicht sogar tödliche Folgen hat. 

Dass man sich aber bereits vorzeitig mit diesen Themen auseinandersetzen sollte, zeigt einmal mehr der aktuelle Fall eines jungen Geschäftsführers (39), dem auf der Heimfahrt in der Nacht ein Geisterfahrer entgegenkam und der nun im Koma im Krankenhaus liegt.  Keine Patientenverfügung. keine Betreuungsverfügung. Kein Testament. Und nun?

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Die Vorsorgevollmacht

1. Rechtscharakter der Vorsorgevollmacht

Nach deutschem Recht kann eine Person eine andere Person im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen, im Falle einer Notsituation bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. 

Ziel der Vorsorgevollmacht ist es, den Bevollmächtigten zum Vertreter im Willen des Vollmachtgebers zu ernennen. Ist der Vollmachtgeber nicht mehr entscheidungsfähig, entscheidet der Bevollmächtigte damit an seiner Stelle.

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