Krankheit schützt nicht vor Kündigung!

Nicht selten lassen sich Arbeitnehmer vom Arzt ihres Vertrauens kurzfristig arbeitsunfähig „krank“ schreiben, sobald sie den Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber befürchten. Dabei sind sie der Auffassung, dass eine Kündigung, die sie im Krankheitsfall per Post, Einwurf oder Übergabe erreicht, aufgrund ihrer Krankheit unwirksam sei.

Das stimmt jedoch nicht.

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Die Haftung des Arbeitnehmers bei Sachschäden im Betrieb

Arbeitnehmerhaftung – Wann haftet der Arbeitnehmer, wenn ein Sachschaden im Betrieb entsteht?

Hat der Arbeitnehmer auf der Arbeit einen Sachschaden verursacht, kann er sich Schadenersatzforderungen seitens des Arbeitgebers ausgesetzt sehen.

Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die Haftungsmaßstäbe und Rechtsfolgen von Sachschäden, die Arbeitnehmer im Betrieb verursachen.

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Die Arbeitspapiere – der arbeitsrechtliche Herausgabeanspruch

Ist das Arbeitsverhältnis einmal beendet – sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe – steht der Arbeitnehmer vor der Herausforderung, eine neue Arbeitsstätte zu finden und in der Zwischenzeit Arbeitslosengeld zu beantragen.

Hierzu benötigt der Arbeitnehmer grundsätzlich die Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III. Diese ist vom Arbeitgeber auszufüllen und dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Leider lässt sich der Arbeitgeber damit aber häufig sehr viel Zeit.

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Die Abmahnung im Arbeitsrecht

1. Was ist eine Abmahnung?

Aus dem Anstellungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen Rechte und Pflichten. Wenn eine Vertragspartei die Rechte der anderen verletzt oder den eigenen Pflichten nicht nachkommt, hat die andere Seite die Möglichkeit, dieses Verhalten zu rügen.

Nicht jede Rüge stellt dabei eine Abmahnung dar. Eine solche liegt erst vor, wenn sie mit der Androhung einer Kündigung verbunden wird. Fehlt es hingegen an dieser so liegt lediglich eine Belehrung, Vorhaltung, Ermahnung, Verwarnung oder Beanstandung vor. Ihre rechtliche Bedeutung ist eher minimal.

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Neues BAG Urteil: Keine automatische Verjährung von Urlaubsansprüchen nach 3 Jahren!

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom 20.12.2022 entschieden, dass nicht genommener Urlaub nicht automatisch nach drei Jahren verjährt (BAG, Urteil vom 20.12.2022, Az.9 AZR 266/20). Das Gericht nimmt insoweit die Arbeitgeber stärker in die Pflicht.

Das BAG hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass die Regelverjährungszeit von drei Jahren nicht zu laufen beginnt, solange der Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern nicht seiner Hinweispflicht nachkommen ist und diesen über den konkreten Urlaubsanspruch sowie die Verfallfristen belehrt hat.

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