Die Formulierung von Arbeitszeugnissen kann eine Herausforderung sein. Um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden und ein faires, korrektes Zeugnis zu erstellen, sollten Sie die folgenden fünf Grundsätze beachten:
Schlagwort: Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnisse – Wahrheit oder Pflicht?
Rechtliche Grundlagen, Mindestanforderungen und typische Formulierungen von Arbeitszeugnissen
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Es gibt Auskunft über die Arbeitsleistung und das Verhalten des Arbeitnehmers während seiner Anstellung und ist damit ein wesentliches Dokument, das die berufliche Zukunft eines Arbeitnehmers maßgeblich beeinflussen kann.
Aber welche Voraussetzungen muss ein Arbeitszeugnis erfüllen? Welche Formulierungen sind vor- und nachteilig für den Arbeitnehmer?
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Die Arbeitspapiere – der arbeitsrechtliche Herausgabeanspruch
Ist das Arbeitsverhältnis einmal beendet – sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe – steht der Arbeitnehmer vor der Herausforderung, eine neue Arbeitsstätte zu finden und in der Zwischenzeit Arbeitslosengeld zu beantragen.
Hierzu benötigt der Arbeitnehmer grundsätzlich die Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III. Diese ist vom Arbeitgeber auszufüllen und dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Leider lässt sich der Arbeitgeber damit aber häufig sehr viel Zeit.
Weiter LesenDas Arbeitszeugnis
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch den Arbeitgeber.
Rechtsgrundlage für diesen Anspruch sind § 630 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und §109 GewO (Gewerbeordnung).
Neben Arbeitnehmern haben hiernach grundsätzlich auch arbeitnehmerähnliche Personen, etwa Heimarbeiter, freie Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer den Anspruch auf ein Zeugnis.
Allerdings kann der Arbeitgeber diesen Anspruch erst dann erfüllen, wenn der Arbeitnehmer von seinem Wahlrecht zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis Gebrauch gemacht hat.
weiter lesenDie Kündigung im Arbeitsrecht
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage eines jeden Beschäftigungsverhältnisses. Es handelt sich dabei um einen privatrechtlichen, gegenseitigen Austauschvertrag, mit dem sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichten.
Im Regelfall wird ein Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossenen. Für beide Vertragsparteien – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung zu beenden.
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