In seinem Urteil vom 01.01.2021 hat das Kammergericht Berlin (8 U 1099/20) entschieden, dass der Mieter bei einer staatlich angeordneten Geschäftsschließung aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie die Gewerbemiete wegen Störung der Geschäftsgrundlage auf die Hälfte herabsetzen kann, selbst wenn der Mieter durch die Schließung nicht in seiner Existenz bedroht ist. Bei längeren Schließungen greift insoweit eine Vermutungsregel.
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Minderung der Gewerbemiete während der Corona-Krise?
Aufgrund der Schutzmaßnahmen während Corona-Pandemie mussten Einzelhändler ihre Ladenlokale für mehrere Monate schließen. Ob in diesen Fällen eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ vorliegt, die zu einer Minderung der Ladenmiete berechtigt, ist derzeit umstritten und wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet.
Weiter LesenVerspätete Nebenkostenabrechnung: Was muss ich als Mieter tun?
Gemäß § 556 Abs. 3 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung für den Mieter fristgerecht zu erstellen. Hält der Vermieter die entsprechende Frist nicht ein, kann er grundsätzlich keine Nachzahlungsforderungen mehr stellen. Dennoch sollten Sie als Mieter handeln.
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