Das Berliner Testament – Mehr Nach- als Vorteile der beliebten Testamentsform?

Das Berliner Testament gehört zu den bekanntesten und verbreitetsten Formen des gemeinschaftlichen Testaments in Deutschland. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner setzen sich dabei gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen oft, dass nach dem Tod beider Partner die gemeinsamen Kinder oder andere Dritte das verbleibende Vermögen erben sollen. Diese Form des Testaments hat viele Vorteile, aber auch erhebliche Nachteile, die es zu berücksichtigen gilt.

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Die gesetzliche Erbfolge

Der Gesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und nach welchen Maßgaben dies geschieht.

Hiernach tritt entweder ein einzelner Erbe oder eine Erbengemeinschaft automatisch an die Stelle des Verstorbenen. Es entsteht eine so genannte Gesamtrechtsnachfolge, bei der alle Vermögenswerte, aber auch alle Verbindlichkeiten vom Verstorbenen auf den oder die Erben übergehen. 

Wer Erbe wird, kann der Erblasser vorab in einem Testament oder Erbvertrag bestimmen. 

Trifft der Erblasser hingegen keine letztwillige Verfügung, so gilt die gesetzliche Erbfolge.

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