Corona-Pandemie: Arbeitgeber muss trotz behördlichen Verbots ausgefallene Arbeitsstunden zahlen!
Wird ein Betrieb aufgrund eines durch die Corona-Pandemie begründeten behördlichen Verbotes geschlossen, so liegt dies im Betriebsrisiko des Arbeitgebers nach § 615 BGB. Dabei ist die Reichweite des behördlichen Verbots unerheblich. Durch die Betriebsschließung ausgefallene Arbeitsstunden muss der Arbeitgeber daher vergüten (LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.3021 – 8 Sa 674/20). In dem Fall, den das … Corona-Pandemie: Arbeitgeber muss trotz behördlichen Verbots ausgefallene Arbeitsstunden zahlen! weiterlesen
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