Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
Rechtsstand: 27. September 2026 Update September 2026: Nach geltendem Recht muss die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt werden, wenn sie länger als drei Kalendertage dauert; der Arbeitgeber darf die Feststellung auch früher verlangen (§ 5 Abs. 1 EFZG). Die telefonische Krankschreibung bei Patienten, die der Praxis bekannt sind, ist weiterhin möglich. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli … Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit weiterlesen
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