Variable Vergütungsbestandteile wie Boni, Prämien oder Zielvereinbarungen sind im Arbeitsrecht häufig Streitpunkt – insbesondere nach einer Kündigung. Arbeitgeber vertreten häufig die Auffassung, dass Bonusansprüche entfallen, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Auszahlungszeitpunkt endet. Arbeitnehmer hingegen gehen oft davon aus, dass die Leistung bereits „verdient“ wurde.
Die entscheidende Frage lautet: Besteht ein Bonusanspruch trotz Kündigung.
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