Die Kündigung vor Dienstantritt

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass nach Abschluss eines Arbeitsvertrags eine Partei den Vertrag wieder kündigt, noch bevor das neue Arbeitsverhältnis angefangen hat.

Häufig hat in diesen Fällen der Arbeitnehmer ein attraktiveres Angebot von einem anderen Arbeitgeber erhalten oder der Arbeitgeber hat sich seine Sache anders überlegt.

Die Kündigung vor Dienstantritt wirft jedoch einige rechtliche Fragen auf, die im Folgenden näher beleuchtet werden sollen.

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Krankheit schützt nicht vor Kündigung!

Nicht selten lassen sich Arbeitnehmer vom Arzt ihres Vertrauens kurzfristig arbeitsunfähig „krank“ schreiben, sobald sie den Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber befürchten. Dabei sind sie der Auffassung, dass eine Kündigung, die sie im Krankheitsfall per Post, Einwurf oder Übergabe erreicht, aufgrund ihrer Krankheit unwirksam sei.

Das stimmt jedoch nicht.

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Die Haftung des Arbeitnehmers bei Sachschäden im Betrieb

Arbeitnehmerhaftung – Wann haftet der Arbeitnehmer, wenn ein Sachschaden im Betrieb entsteht?

Hat der Arbeitnehmer auf der Arbeit einen Sachschaden verursacht, kann er sich Schadenersatzforderungen seitens des Arbeitgebers ausgesetzt sehen.

Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die Haftungsmaßstäbe und Rechtsfolgen von Sachschäden, die Arbeitnehmer im Betrieb verursachen.

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Die Freistellung im Arbeitsrecht

Die Möglichkeit der Freistellung des Arbeitnehmers von der Erbringung seiner Arbeitsleistung ist in einer Vielzahl von Fällen relevant. Insbesondere in Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag oder einer arbeitgeberseitigen Kündigung. Der folgende Artikel soll die Voraussetzungen einer Freistellung, deren besondere Formen sowie die daraus entstehenden Rechtsfolgen beleuchten.

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Die Arbeitspapiere – der arbeitsrechtliche Herausgabeanspruch

Ist das Arbeitsverhältnis einmal beendet – sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe – steht der Arbeitnehmer vor der Herausforderung, eine neue Arbeitsstätte zu finden und in der Zwischenzeit Arbeitslosengeld zu beantragen.

Hierzu benötigt der Arbeitnehmer grundsätzlich die Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III. Diese ist vom Arbeitgeber auszufüllen und dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Leider lässt sich der Arbeitgeber damit aber häufig sehr viel Zeit.

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