Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist in der Praxis eines der am meisten missverstandenen Instrumente des Arbeitsrechts. Während Arbeitgeber es häufig als formelle Pflicht sehen, betrachten Arbeitnehmer es nicht selten mit Skepsis. Spätestens wenn eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, stellt sich die Frage, ob zuvor ein BEM hätte durchgeführt werden müssen und welche Konsequenzen ein Unterlassen hat.