Rechtsstand: 27. September 2026
Update September 2026: Nach geltendem Recht muss die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt werden, wenn sie länger als drei Kalendertage dauert; der Arbeitgeber darf die Feststellung auch früher verlangen (§ 5 Abs. 1 EFZG). Die telefonische Krankschreibung bei Patienten, die der Praxis bekannt sind, ist weiterhin möglich. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 vereinbart, eine ärztliche Bescheinigung künftig ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Ein Gesetz dazu liegt noch nicht vor (Stand: September 2026).
Wer krank ist, fragt sich schnell, ob und wie lange der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen muss. Die Entgeltfortzahlung ist gesetzlich geregelt, aber an klare Voraussetzungen geknüpft. Dieser Beitrag erklärt, wann Sie Anspruch haben – und wann nicht. Continue reading „Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Wann besteht Anspruch und wann nicht?“