Bei einer Verdachtskündigung endet das Arbeitsverhältnis, obwohl ein Fehlverhalten nicht bewiesen ist. Für viele Betroffene folgt unmittelbar die nächste Sorge: Wird mir nun auch noch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auferlegt? Dieser Beitrag zeigt, warum bei Verdachtskündigungen besondere sozialrechtliche Maßstäbe gelten und wann die Agentur für Arbeit keine Sperrzeit verhängen darf.