Kurze Einordnung der Entscheidung
Mit Urteil vom 13.12.2018 (Az. 2 AZR 755/13) hat das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an krankheitsbedingte Kündigungen bei häufigen Kurzerkrankungen weiter präzisiert. Das Urteil ist hochrelevant, da es die Rolle der Prognose und die Bedeutung des BEM nochmals konkretisiert.
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