Reformpaket 2026 im Arbeitsrecht

Rechtsstand: 27. September 2026

Stand der Umsetzung (27.09.2026): Die im Beitrag dargestellten Maßnahmen beruhen auf dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026. Ein Gesetzentwurf zu Befristung, Krankschreibung, Kündigungsschutz und Abfindung ist bislang nicht veröffentlicht; bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes gilt das bisherige Recht. Gesondert hat das Bundesarbeitsministerium am 18. Juni 2026 einen Referentenentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt.

Befristung, Krankschreibung, Kündigungsschutz und Abfindung – alle geplanten Änderungen im Überblick

 

Das Reformpaket 2026 bringt die weitreichendsten Änderungen im Arbeitsrecht seit mehr als zwei Jahrzehnten: Die sachgrundlose Befristung wird ausgeweitet, die Krankschreibung verschärft, der Kündigungsschutz für Hochverdiener gelockert und Abfindungen werden steuerlich privilegiert. In diesem Beitrag erfahren Sie verständlich und praxisnah, welche Neuregelungen voraussichtlich zum 01.01.2027 in Kraft treten, was sie für Arbeitsverträge, Krankmeldungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge bedeuten und wie sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon jetzt optimal vorbereiten. Wenn Sie wissen möchten, wie sich die Reform auf Ihre konkrete Situation auswirkt, unterstütze ich Sie gern mit einer individuellen Beratung.

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