Voraussetzungen, 200-qm-Grenze und aktuelle BFH-Rechtsprechung 2026
Die Steuerbefreiung für das Familienheim gehört zu den wertvollsten Vergünstigungen im Erbschaftsteuerrecht: Wer das selbstgenutzte Wohnhaus des Erblassers erbt und selbst darin wohnt, kann die Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei erwerben – unabhängig von ihrem Wert. Mit seinem Urteil vom 17.06.2026 (Az. II R 27/23) hat der Bundesfinanzhof den Umfang dieser Steuerbefreiung nun entscheidend präzisiert und geklärt, was bei mehreren Flurstücken, Gartengrundstücken und der 200-Quadratmeter-Grenze gilt. In diesem Beitrag erfahren Sie als Erbe, Ehegatte oder künftiger Erblasser, welche Voraussetzungen die Erbschaftsteuerbefreiung hat, welche Fristen Sie zwingend einhalten müssen und welche Fehler die Steuerfreiheit nachträglich zunichtemachen können. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Erbfall unterstütze ich Sie gern im Rahmen einer individuellen Beratung.
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