Krankheitsbedingte Kündigungen zählen zu den schwierigsten Konstellationen im Kündigungsschutzrecht. Eine zentrale Rolle spielt dabei das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 10.12.2009 – 2 AZR 400/08 klargestellt, welche Bedeutung das BEM im Kündigungsschutzprozess tatsächlich hat und wie sich ein unterlassenes BEM auf die Darlegungslast des Arbeitgebers auswirkt.