Die Ein-Personen-GmbH: Gründung, Besonderheiten und rechtliche Risiken

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann nicht nur von mehreren Personen gegründet werden. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich auch die Gründung durch nur eine einzige Person. In diesem Fall spricht man von einer Ein-Personen-GmbH. Diese Gesellschaftsform ist in der Praxis weit verbreitet und wird häufig von Unternehmern gewählt, die allein ein Unternehmen führen möchten, gleichzeitig aber von der Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft profitieren wollen.

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