Durch Auflagen und Schließungen aufgrund der Covid-19 Pandemie mussten viele Branchen Umsatzeinbußen hinnehmen. Um diese auffangen und teilweise kompensieren zu können, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Überbrückungshilfe zur Verfügung gestellt. Sie ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand und hat ein Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro.
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Lockerung des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts sowie zivilrechtliche Änderungen aufgrund der Covid-19-Pandemie
Am 25.03.2020 hat der Bundestag den nur kurz zuvor am 16. März angekündigten Entwurf des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 27. März zugestimmt und noch am gleichen Tag ist es im Bundesgesetzblatt verkündet worden und in Kraft getreten.
Weiter LesenVerbot doppelseitiger Treuhand bei Abfindungszahlungen
Einigen sich die Parteien eines Arbeitsvertrages auf eine Abfindungszahlung, so ist es sowohl dem Rechtsanwalt des Arbeitnehmers als auch der rechtlichen Vertretung des Arbeitgebers untersagt, diese Entlassungsentschädigung treuhänderisch zu verwahren und zu verwalten (Verbot der doppelseitigen Treuhand).
Weiter LesenOptimierung der Fünftel-Regelung bei Abfindungszahlungen
Abfindungszahlungen für Arbeitnehmer können durch die so genannte „Fünftel-Regelung“ steuerlich begünstigt werden. Aber Vorsicht! In einigen Fällen kann diese Regelung zu überraschenden Mehrsteuern führen.
Weiter LesenDie Haftung des GmbH-Geschäftsführers mit seinem Privatvermögen
Im Grundsatz ist bei einer GmbH ist die Haftung gegenüber Gläubigern beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen.
Handelt der GmbH-Geschäftsführer mithin rechtswirksam und offen für die GmbH, haftet mithin grundsätzlich nur die GmbH im Außenverhältnis für Schäden, die Dritten hierdurch entstanden sind. Dies entspricht dem Sinn und Zweck der GmbH als Kapitalgesellschaft, das Privatvermögen der hinter der Gesellschaft stehenden Gesellschafter und der für die GmbH handelnden Geschäftsführer zu schützen.
Weiter LesenGmbH-Gründung
Vor- und Nachteile gegenüber anderen Gesellschaftsformen
Gemäß § 13 Abs. 1 GmbHG ist eine GmbH eine juristische Person. Sie beruht als Kapitalgesellschaft auf einem Gesellschaftsvertrag und dient der Verfolgung eines gemeinsamen – in der Regel wirtschaftlichen – Zweckes der Mitglieder. Eine GmbH kann auch von einer einzigen Person gegründet werden (Einpersonen-GmbH).
Eine Unterform der GmbH bildet die Unternehmensgesellschaft (UG).
I. Vor- und Nachteile gegenüber Personengesellschaften.
Weiter LesenDer Betriebsrat
Das Betriebsverfassungsgesetz gewährleistet, dass Arbeitnehmer gegenüber Unternehmen Mitbestimmungsrechte geltend machen können. Vertreten werden die Arbeitnehmer in diesen Fällen durch den Betriebsrat.
Weiter LesenTarifverträge
Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes legt den Grundsatz der Tarifautonomie fest. Auf dieser Grundlage werden Vergütungen sonstige Arbeitsbedingungen vielfach in Tarifverträgen bestimmt. Auf Arbeitnehmerseite kann ein Tarifvertrag nur von Gewerkschaften geschlossen werden. Auf Arbeitgeberseite hingegen können sowohl Arbeitgeberverbände (Verbandstarifvertrag) als auch einzelne Arbeitgeber (Firmen-, Werk- oder Haustarifvertrag) Tarifverträge abschließen. Das Tarifvertragsgesetz (TVG) bildet dabei für das gesamte Tarifrecht die Rechtsgrundlage.
Weiter LesenDie Familiengesellschaft zur Sicherung der Vermögensnachfolge
1. Sicherung der Vermögensnachfolge
Zur Gestaltung der Nachfolge im Hinblick auf privates und/oder betriebliches Familienvermögen ist die Gründung einer Familiengesellschaft – auch Familienpool genannt – ein effizientes und anpassungsfähiges Instrument. Sie schützt vor der Zerschlagung von Unternehmen und Vermögenswerten durch die Erben, und spart darüber hinaus auch noch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer.
Weiter LesenHomeoffice im Arbeitsvertrag
Der Telearbeitsvertrag
Das Arbeiten von zu Hause aus im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gewinnt im Rahmen der Covid-19 Pandemie in vielen Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Die vertraglichen Regelungen hierzu finden sich jedoch in den wenigsten Arbeitsverträgen wieder, obwohl gerade bei Homeoffice-Arbeitsplätzen zahlreiche wichtige Besonderheiten zu beachten sind.
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