Hamburg kippt Beweissicherheit des Einwurf-Einschreibens – Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Am 14. Juli 2025 hat das Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG Hamburg, Az. 4 SLa 26/24) ein aufsehenerregendes Urteil gefällt, das erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Zustellung von arbeitsrechtlichen Schreiben hat. In dem Fall ging es um die Frage, ob ein digitales Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post als zuverlässiger Nachweis für den Zugang eines Schreibens, etwa einer Kündigung, Abmahnung oder Einladung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), dient. Die Antwort des LAG Hamburg: Nein! Der bisherige Standard des Einwurf-Einschreibens reicht nicht mehr aus, um einen verlässlichen Anscheinsbeweis für den Zugang zu erbringen.

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