Außerordentliche Kündigung – Wann ist eine fristlose Kündigung wirklich wirksam?

 

Eine außerordentliche, meist fristlose Kündigung trifft Arbeitnehmer oft völlig überraschend und hat gravierende Folgen. Umgekehrt stehen Arbeitgeber vor hohen rechtlichen Hürden, wenn sie ein Arbeitsverhältnis ohne Frist beenden wollen. Dieser Artikel erklärt verständlich, wann eine außerordentliche Kündigung zulässig ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und warum sie in der Praxis häufig scheitert.

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Zweiwochenfrist zur fristlosen Kündigung – kein Spielraum für Verzögerung

 

1. Einführung

Die außerordentliche Kündigung stellt im deutschen Arbeitsrecht ein scharfes Schwert dar – sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. § 626 BGB verlangt hierfür das Vorliegen eines „wichtigen Grundes“. Neben dem materiellen Erfordernis eines gravierenden Fehlverhaltens ist auch die strenge Einhaltung der Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB zwingend erforderlich. Diese Frist ist nicht verlängerbar, nicht abdingbar und bildet eine echte Ausschlussfrist. In diesem Artikel erläutern wir die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zur Fristberechnung.

 

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Datenschutzverstöße im Arbeitsverhältnis – Kündigungsgrund oder Bagatelle?

Einführung

Verstöße gegen den Datenschutz am Arbeitsplatz sind keine Seltenheit – sei es durch die Weiterleitung dienstlicher E-Mails an das eigene Postfach oder durch das eigenmächtige Durchsuchen privater Daten von Kollegen. Doch wann rechtfertigt ein Datenschutzverstoß eine fristlose Kündigung? Zwei aktuelle Entscheidungen – des LAG München und des Arbeitsgerichts Aachen – zeigen eindrucksvoll, wie sensibel Gerichte diese Thematik behandeln. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die Tragweite solcher Verstöße nicht unterschätzen.  

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