Die Position des Geschäftsführers einer GmbH ist mit weitreichenden Befugnissen verbunden. Gleichzeitig trägt der Geschäftsführer eine erhebliche rechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung der Gesellschaft. Während Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Einlage haften, kann ein Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen persönlich mit seinem Privatvermögen in Anspruch genommen werden.
Viele Gründer gehen davon aus, dass die Haftungsbeschränkung der GmbH automatisch auch für den Geschäftsführer gilt. Diese Annahme ist jedoch unzutreffend. Das deutsche Recht sieht eine Vielzahl von Situationen vor, in denen Geschäftsführer persönlich haften können. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), der Insolvenzordnung (InsO), der Abgabenordnung (AO), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie aus verschiedenen strafrechtlichen Vorschriften.
Der folgende Artikel erläutert die wichtigsten Grundlagen der Geschäftsführerhaftung und zeigt auf, in welchen Fällen persönliche Haftungsrisiken entstehen können.
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