Die Gesellschafterversammlung der GmbH: Aufgaben, Beschlüsse und rechtliche Grundlagen

Die Gesellschafterversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan der GmbH. Während die Geschäftsführung für die operative Leitung des Unternehmens verantwortlich ist, treffen die Gesellschafter in der Versammlung die grundlegenden Entscheidungen über die Entwicklung der Gesellschaft. Viele zentrale Maßnahmen – etwa Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Kapitalmaßnahmen oder die Bestellung von Geschäftsführern – können nur durch Beschluss der Gesellschafterversammlung erfolgen.

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