Jobsharing im Arbeitsrecht: Modelle, Vertretungspflicht und Kündigungsschutz

Jobsharing im Arbeitsrecht bezeichnet die Aufteilung einer Vollzeitstelle auf zwei oder mehr Arbeitnehmer und ist in § 13 TzBfG geregelt. Ob als Job Splitting, Job Pairing oder Top-Sharing in Führungspositionen – die Arbeitsplatzteilung bietet Arbeitnehmern mehr Flexibilität. Dieser Beitrag erklärt alle rechtlichen Grundlagen praxisnah – und zeigt, worauf Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer unbedingt achten müssen. Bei konkreten Fragen stehe ich Ihnen als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung.

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