Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Bundesarbeitsgericht konkretisiert die Darlegungspflichten (BAG 2 AZR 400/08)

Krankheitsbedingte Kündigungen zählen zu den schwierigsten Konstellationen im Kündigungsschutzrecht. Eine zentrale Rolle spielt dabei das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 10.12.2009 – 2 AZR 400/08 klargestellt, welche Bedeutung das BEM im Kündigungsschutzprozess tatsächlich hat und wie sich ein unterlassenes BEM auf die Darlegungslast des Arbeitgebers auswirkt.

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Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen – Das BAG präzisiert die Anforderungen

Kurze Einordnung der Entscheidung

Mit Urteil vom 13.12.2018 (Az. 2 AZR 755/13) hat das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an krankheitsbedingte Kündigungen bei häufigen Kurzerkrankungen weiter präzisiert. Das Urteil ist hochrelevant, da es die Rolle der Prognose und die Bedeutung des BEM nochmals konkretisiert.

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