Krankheitsbedingte Kündigungen zählen zu den schwierigsten Konstellationen im Kündigungsschutzrecht. Eine zentrale Rolle spielt dabei das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 10.12.2009 – 2 AZR 400/08 klargestellt, welche Bedeutung das BEM im Kündigungsschutzprozess tatsächlich hat und wie sich ein unterlassenes BEM auf die Darlegungslast des Arbeitgebers auswirkt.
Schlagwort: Kündigungsschutz BEM
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Pflicht, Mythos oder Kündigungsvoraussetzung?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist in der Praxis eines der am meisten missverstandenen Instrumente des Arbeitsrechts. Während Arbeitgeber es häufig als formelle Pflicht sehen, betrachten Arbeitnehmer es nicht selten mit Skepsis. Spätestens wenn eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, stellt sich die Frage, ob zuvor ein BEM hätte durchgeführt werden müssen und welche Konsequenzen ein Unterlassen hat.