100.000 € Schadenersatz wegen Kündigung des Aushilfsjobs

1. Einführung

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München hat im Sommer 2025 für Schlagzeilen gesorgt: Ein Jurastudent, der als Aushilfskellner in einem Münchener Traditionswirtshaus tätig war, erhielt nach einer fristlosen Kündigung rund 100.000 € Schadensersatz, Anspruch auf 29 Wochen bezahlten Urlaub sowie eine schriftliche Entschuldigung des Arbeitgebers.
Der Fall verdeutlicht, wie stark das Arbeitsrecht auch Minijobber und Aushilfen schützt, insbesondere im Hinblick auf Betriebsratsgründungen, Annahmeverzug, Urlaubsansprüche und Diskriminierungsverbote.

 

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