BAG bestätigt Wirksamkeit bei dauernder Leistungsunfähigkeit!
1. Kurze Einordnung der Entscheidung
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.04.2007 (Az. 2 AZR 239/06) eine zentrale Entscheidung zur krankheitsbedingten Kündigung bei lang anhaltender Arbeitsunfähigkeit bzw. dauernder Leistungsunfähigkeit getroffen. Das Urteil ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besonders relevant, weil es die Prüfungssystematik (Prognose – betriebliche Beeinträchtigung – Interessenabwägung) bestätigt und zeigt, wann eine Kündigung trotz Krankheit sozial gerechtfertigt sein kann.
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