Einleitung: Wann haftet der Arbeitgeber für Schäden des Arbeitnehmers?
Im Arbeitsleben können dem Arbeitnehmer Schäden entstehen, die unmittelbar mit seiner Tätigkeit zusammenhängen: ein Arbeitsunfall auf dem Betriebsgelände, eine Berufskrankheit durch jahrelange Belastung, Beschädigungen privater Gegenstände bei der Arbeit, Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgaben oder rechtswidriger Datenschutzverstöesse. Für all das kann grundsätzlich der Arbeitgeber haftbar sein.