Viele Arbeitnehmer kündigen ihr Arbeitsverhältnis aus persönlichen oder beruflichen Gründen selbst – etwa wegen hoher Belastung, Konflikten mit Vorgesetzten oder besserer Zukunftspläne. Was dabei häufig unterschätzt wird: Eine Eigenkündigung führt sozialrechtlich regelmäßig zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Dieser Beitrag erklärt, wann eine Sperrzeit eintritt, welche Ausnahmen gelten und wie Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld schützen können.