Verdachtskündigung – Wann allein der Verdacht für eine Kündigung ausreichen kann

 

Eine Verdachtskündigung stellt eine der heikelsten Maßnahmen im Arbeitsrecht dar. Nicht ein erwiesenes Fehlverhalten, sondern bereits der dringende Verdacht einer schweren Pflichtverletzung kann zur Kündigung führen. Für Arbeitnehmer ist dies häufig unverständlich, für Arbeitgeber rechtlich riskant. Dieser Beitrag erklärt, wann eine Verdachtskündigung zulässig ist, welche strengen Voraussetzungen gelten und warum sie vor Gericht besonders häufig scheitert.

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Zweiwochenfrist zur fristlosen Kündigung – kein Spielraum für Verzögerung

 

1. Einführung

Die außerordentliche Kündigung stellt im deutschen Arbeitsrecht ein scharfes Schwert dar – sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. § 626 BGB verlangt hierfür das Vorliegen eines „wichtigen Grundes“. Neben dem materiellen Erfordernis eines gravierenden Fehlverhaltens ist auch die strenge Einhaltung der Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB zwingend erforderlich. Diese Frist ist nicht verlängerbar, nicht abdingbar und bildet eine echte Ausschlussfrist. In diesem Artikel erläutern wir die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zur Fristberechnung.

 

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