Das OLG Frankfurt hat in einem Rechtsstreit um Schadenersatz nach einem Unfall auf dem Kundenparkplatz eines Baumarkts entschieden, dass auf Fahrgassen eines Parkplatzes, die vorrangig der Parkplatzsuche dienen und nicht dem fließenden Verkehr, nicht die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt. Vielmehr seien die Fahrer verpflichtet, defensiv zu fahren und die Verständigung untereinander zu suchen. Das OLG hat in diesem Fall daher eine hälftige Haftungsquote beider Unfallteilnehmer angenommen.
Weiter Lesen