In vielen Unternehmen stellt sich die Frage, ob Gesellschafter einer GmbH neben ihrer Beteiligung an der Gesellschaft auch konkurrierende Tätigkeiten ausüben dürfen. Gerade in jungen Unternehmen oder Start-ups kann es problematisch sein, wenn ein Gesellschafter gleichzeitig in einem konkurrierenden Unternehmen tätig ist oder ein eigenes Konkurrenzunternehmen gründet.