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Verstöße können teuer werden!
Bisher wurden Verstöße nicht sanktioniert. In Betracht kammen lediglich Beweiserleichterungen zugunsten des beweisbelasteten Arbeitnehmers bei Arbeitsgerichtsprozessen, in denen der vereinbarte Lohn oder andere Bestandteile des Arbeitsvertrags streitig waren.
Dies hat sich mit Einführung des neuen Nachweisgesetzes nunmehr geändert! Verstöße durch den Arbeitgeber ziehen nun empfindliche bußgeldbewehrte Sanktionen nach sich, soweit entsprechende Fristen nicht eingehalten oder der Nachweis seitens des Arbeitgebers nicht oder nicht in richtiger Weise erbracht wird.
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