Gemäß § 556 Abs. 3 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung für den Mieter fristgerecht zu erstellen. Hält der Vermieter die entsprechende Frist nicht ein, kann er grundsätzlich keine Nachzahlungsforderungen mehr stellen. Dennoch sollten Sie als Mieter handeln.
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