Das BAG hat geklärt, wann Arbeitnehmer mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne weiteres eine Erkrankung nachweisen können.
Weiter LesenSchlagwort: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitsunfähigkeit – Anzeige- und Nachweispflicht
Rechtsstand: 27. September 2026
Update September 2026: Nach geltendem Recht muss die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt werden, wenn sie länger als drei Kalendertage dauert; der Arbeitgeber darf die Feststellung auch früher verlangen (§ 5 Abs. 1 EFZG). Die telefonische Krankschreibung bei Patienten, die der Praxis bekannt sind, ist weiterhin möglich. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 vereinbart, eine ärztliche Bescheinigung künftig ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Ein Gesetz dazu liegt noch nicht vor (Stand: September 2026).
Erkrankt ein Arbeitnehmer – etwa an einer Grippe oder infolge einer Sportverletzung – treffen ihn folgende Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber:
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