Bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall entstehen regelmäßig Schadenersatzansprüche des Geschädigten gegen den Verursacher.
Dabei betreffen die materiellen Schadenspositionen in erster Linie sämtliche Ansprüche, die das verunfallte Fahrzeug betreffen, wie etwa Reparaturkosten, Gutachterkosten oder Kosten für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges während der Reparatur.
Im ungünstigsten Fall kann ein Unfall darüber hinaus auch zu Personenschäden führen.
Hat ein Unfall zur Folge, dass der Geschädigte aufgrund erlittener Verletzungen seiner Arbeitstätigkeit nicht nachgehen kann, so ist er arbeitsunfähig.
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