Die Nachricht, freigestellt zu werden, trifft Arbeitnehmer oft unvermittelt und wirft sofort dringende Fragen auf: Muss der Arbeitgeber weiterhin Gehalt zahlen? Darf man eine neue Stelle antreten? Werden offene Urlaubsansprüche einfach verbraucht? Kann der Arbeitgeber einen einfach so von der Arbeit ausschließen – und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Was gilt für das Wettbewerbsverbot?