Aufgrund der Schutzmaßnahmen während Corona-Pandemie mussten Einzelhändler ihre Ladenlokale für mehrere Monate schließen. Ob in diesen Fällen eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ vorliegt, die zu einer Minderung der Ladenmiete berechtigt, ist derzeit umstritten und wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet.
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