Mutterschutz künftig auch nach Fehlgeburt

Am 29. Januar 2025 hat der Bundestag eine bedeutende Änderung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beschlossen, die Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche einen gestaffelten Anspruch auf Mutterschutz gewährt. Diese Neuregelung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft und soll betroffenen Frauen ermöglichen, sich nach einer Fehlgeburt angemessen zu erholen. Continue reading „Mutterschutz künftig auch nach Fehlgeburt“