Am 29. Januar 2025 hat der Bundestag eine bedeutende Änderung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beschlossen, die Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche einen gestaffelten Anspruch auf Mutterschutz gewährt. Diese Neuregelung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft und soll betroffenen Frauen ermöglichen, sich nach einer Fehlgeburt angemessen zu erholen.
1. Hintergrund der Neuregelung
Bisher sah das Mutterschutzgesetz für Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten, keine spezifischen Schutzfristen vor. Betroffene mussten für eine Freistellung eine Krankschreibung vorlegen. Diese Regelung wurde als unzureichend kritisiert, da sie die körperlichen und seelischen Belastungen nach einer Fehlgeburt nicht ausreichend berücksichtigte.
2. Die gestaffelten Mutterschutzfristen im Überblick
Die Neuregelung führt gestaffelte Mutterschutzfristen ein, die sich nach dem Zeitpunkt der Fehlgeburt richten:
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche: Zwei Wochen Mutterschutz.
- Ab der 17. Schwangerschaftswoche: Sechs Wochen Mutterschutz.
- Ab der 20. Schwangerschaftswoche: Acht Wochen Mutterschutz.
Diese Staffelung berücksichtigt den Fortschritt der Schwangerschaft und die damit verbundenen körperlichen und psychischen Belastungen.
3. Erweiterter Geltungsbereich
Die Neuregelung gilt nicht nur für abhängig beschäftigte Frauen, sondern auch für:
- Selbstständige Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind: Sie haben künftig ebenfalls Anspruch auf die gestaffelten Mutterschutzfristen.
- Soldatinnen und Beamtinnen: Auch sie können sich im Falle einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche auf die neuen Mutterschutzfristen berufen.
Selbstständige, die privat versichert sind, sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen.
4. Rechtliche Grundlagen und relevante Gerichtsurteile
Die Anpassung des Mutterschutzgesetzes basiert auf der Erkenntnis, dass die bisherigen Regelungen den Bedürfnissen betroffener Frauen nicht gerecht wurden. So hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 21. August 2024 (Az.: 1 BvR 2106/22) eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen, die Mutterschutz nach einer Fehlgeburt forderten, mangels Fristwahrung als unzulässig verworfen, ohne jedoch in der Sache zu entscheiden. Diese Entwicklung trug zur Diskussion über eine Reform des Mutterschutzes bei.
5. Fazit
Die Neuregelung des Mutterschutzgesetzes stellt einen wichtigen Schritt dar, um den gesundheitlichen Schutz von Frauen nach einer Fehlgeburt zu verbessern. Durch die gestaffelten Mutterschutzfristen wird den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen Rechnung getragen und ihnen die notwendige Zeit zur physischen und psychischen Erholung eingeräumt.
Beratung und Vertretung
Im Arbeitssrecht kommt es mitunter auf Nuancen an.
Gern unterstütze ich Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Es erwartet Sie:
- Erreichbarkeit während sowie ausserhalb der Bürozeiten
- Höchste Priorität Ihres Anliegens
- Sichere und vollständige Abwicklung auch über Telefon und E-Mail
Sie erreichen mich unter +49 6172-9819983 oder über das Kontaktformular meiner Website. Ich nehme mich Ihrer Angelegenheit umgehend an und berate Sie zielgerichtet.