Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 den Paragraphen 1901a Bürgerlichen Gesetzbuchs beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für den Umgang mit Patientenverfügungen geregelt.
Hiernach kann jeder einwilligungsfähige Volljährige eine Patientenverfügung verfassen.
Oftmals ist es dabei sinnvoll, sich sowohl von einem Arzt als auch einer juristisch fachkundigen Person beraten zu lassen.
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