Arbeitsrechtliche Folgen bei Rückkehr aus dem Urlaub aus einem Corona-Risikogebiet

Historischer Beitrag – Rechtslage 2020/21: Dieser Beitrag gibt die Rechtslage während der Corona-Pandemie wieder. Die zugrunde liegenden Sonderregelungen sind inzwischen ausgelaufen; die Ausführungen sind daher nicht mehr aktuell und dienen nur noch der Dokumentation. Bei Fragen zur heutigen Rechtslage sprechen Sie mich gerne an.

I. Grundsätzliches

Seit dem 08. August 2020 ist jeder, der nach Deutschland einreist und sich in den 14 Tagen zuvor in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten hat, verpflichtet, sich einem entsprechenden Test zu unterziehen.

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