Rechtsstand: 27. September 2026
Update September 2026: Nach geltendem Recht muss die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt werden, wenn sie länger als drei Kalendertage dauert; der Arbeitgeber darf die Feststellung auch früher verlangen (§ 5 Abs. 1 EFZG). Die telefonische Krankschreibung bei Patienten, die der Praxis bekannt sind, ist weiterhin möglich. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 vereinbart, eine ärztliche Bescheinigung künftig ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Ein Gesetz dazu liegt noch nicht vor (Stand: September 2026).
Meldet sich ein Mitarbeiter mehrfach hintereinander krank, ist es wichtig zu wissen, wann die Entgeltfortzahlung endet. Denn wenn ein Arbeitnehmer immer wieder an der selben Krankheit erkrankt, entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur einmal. Aber wie kann der Arbeitgeber ermitteln, ob dies der Fall ist? Hierzu steht ihm das Instrument der Vorerkrankungsanfrage zur Verfügung. Continue reading „Entgeltfortzahlung rechtssicher klären!“