Hamburg kippt Beweissicherheit des Einwurf-Einschreibens – Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Am 14. Juli 2025 hat das Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG Hamburg, Az. 4 SLa 26/24) ein aufsehenerregendes Urteil gefällt, das erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Zustellung von arbeitsrechtlichen Schreiben hat. In dem Fall ging es um die Frage, ob ein digitales Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post als zuverlässiger Nachweis für den Zugang eines Schreibens, etwa einer Kündigung, Abmahnung oder Einladung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), dient. Die Antwort des LAG Hamburg: Nein! Der bisherige Standard des Einwurf-Einschreibens reicht nicht mehr aus, um einen verlässlichen Anscheinsbeweis für den Zugang zu erbringen.

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Zugang nicht nachweisbar – Kündigung unwirksam!

1. Einführung

Im Arbeitsrecht ist nicht nur der Inhalt einer Kündigung wichtig – entscheidend ist ihr Zugang. Denn eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die nur dann wirksam wird, wenn sie dem Arbeitnehmer nachweislich zugeht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in einem aktuellen Fall über die Frage zu entscheiden, ob ein Einwurf-Einschreiben hierfür ausreicht – und verneinte dies, BAG, Urteil vom 30.01.2025 – Az. 2 AZR 68/24.

 

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