In seinem Urteil vom 13.04.2022 (OLG Dresden, 5 U 1973/20) hat das Oberlandesgericht Dresden eine Klausel eines Prämiensparvertrags, die die Festlegung der variablen Verzinsung einem Aushang überlässt (Zinsanpassungsklausel), mangels Transparenz für unwirksam erklärt. Die durch die Unwirksamkeit entstandene Vertragslücke hat das Gericht durch Rückgriff auf einen Referenzzins geschlossen. Darüberhinausgehende Zinsansprüche eines Sparkassenkunden wies das Gericht allerdings zurück.
Weiter LesenMonat: Mai 2022
Wird meine Abfindung nach einem Aufhebungsvertrag auf das Arbeitslosengeld I angerechnet? Muss ich eine Sperrzeit oder Minderung befürchten?
Immer häufiger werden Arbeitnehmern so genannte Aufhebungsverträge angeboten, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dabei sind immer mehr Arbeitgeber bereit, ihren Arbeitnehmern zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen.
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