Urlaub am Stück – Wann der Arbeitgeber zusammenhängenden Urlaub nicht verweigern darf

Viele Arbeitgeber begrenzen den Urlaub pauschal auf zwei Wochen am Stück. Häufig wird dies mit einer angeblich üblichen betrieblichen Praxis begründet. Für Arbeitnehmer entsteht so der Eindruck, längerer zusammenhängender Urlaub sei nicht durchsetzbar. Für Arbeitgeber liegt hier ein erhebliches rechtliches Risiko.

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