Corona-Tests im Unternehmen: Dürfen Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen?

Historischer Beitrag – Rechtslage 2020/21: Dieser Beitrag gibt die Rechtslage während der Corona-Pandemie wieder. Die zugrunde liegenden Sonderregelungen sind inzwischen ausgelaufen; die Ausführungen sind daher nicht mehr aktuell und dienen nur noch der Dokumentation. Bei Fragen zur heutigen Rechtslage sprechen Sie mich gerne an.

1. Bundesrechtliche Bestimmungen

Aufgrund der nach wie vor steigenden Infektionszahlen haben die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer mit Bund-Länder-Beschluss zur Eindämmung des Corona-Virus vom 22.03.2021 festgestellt, dass eine Teststrategie in allen Unternehmen notwendig sei. Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen zunächst auf Basis einer rein freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft angehalten werden, allen Arbeitnehmern, die nicht im Homeoffice arbeiten, einen Corona-Test „anzubieten“.

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